Verträge & Steuern

Werkstudent vs. Minijob: Welches Modell passt?

Werkstudent oder Minijob - was lohnt sich mehr? Verdienst, Sozialabgaben, Steuern, BAföG-Auswirkung und Karrierevorteile im direkten Vergleich.

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Aktualisiert
03/2026

Werkstudent oder Minijob - was lohnt sich mehr? Die Antwort hängt von deiner Situation ab. In diesem Ratgeber vergleichen wir beide Beschäftigungsformen in allen wichtigen Kategorien: Verdienst, Sozialabgaben, Steuern, BAföG-Auswirkung und Karrierevorteile.

Kurzantwort

Ein Werkstudentenjob lohnt sich, wenn du mehr als 556 €/Monat verdienen willst und Praxiserfahrung suchst. Ein Minijob ist besser, wenn du wenig arbeiten und steuerfrei bleiben willst. Beide Modelle haben klare Vor- und Nachteile - die richtige Wahl hängt von deinem Einkommensziel, BAföG-Bezug und Karriereplan ab.

Vergleichstabelle: Werkstudent vs. Minijob

KriteriumWerkstudentMinijob
Max. Arbeitszeit20 h/Woche (Vorlesungszeit); unbegrenzt in SemesterferienKeine Begrenzung (nur Verdienstgrenze)
VerdienstgrenzeKeine – unbegrenzt556 €/Monat (6.672 €/Jahr, Stand 2026)
Typischer Verdienst800–1.500 €/Monat450–556 €/Monat
Sozialabgaben (AN)Nur Rentenversicherung (9,3 %)Keine (optional RV: 3,6 %)
KV/PV/AVBefreit (Werkstudentenprivileg)Befreit (geringfügige Beschäftigung)
LohnsteuerJe nach Steuerklasse; oft 0 € durch GrundfreibetragSteuerfrei (AG zahlt 2 % pauschal)
BAföG-AuswirkungHohes Risiko der Freibetrags-ÜberschreitungKnapp unter/über dem Freibetrag (6.544 €)
PraxiserfahrungHoch – oft fachbezogene TätigkeitenVariabel – häufig einfache Tätigkeiten

Werkstudent im Detail

Als Werkstudent/in arbeitest du neben dem Studium bei einem Unternehmen - in der Regel in einer Tätigkeit, die zu deinem Studienfach passt. Der zentrale Vorteil: das Werkstudentenprivileg.

Das Werkstudentenprivileg

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III bist du als ordentlich Studierende/r von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, sofern du:

  • An einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist
  • Während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest
  • Dein Studium die Haupttätigkeit bleibt

In den Semesterferien darfst du auch mehr als 20 h/Woche arbeiten. Einzige Pflichtabgabe: die Rentenversicherung mit 9,3 % Arbeitnehmeranteil.

Vorteile des Werkstudentenjobs

  • Kein Verdienstlimit: Du kannst so viel verdienen, wie deine 20 h/Woche hergeben. Bei 16 €/h sind das bis zu 1.473 €/Monat.
  • Praxiserfahrung: Werkstudentenjobs sind oft fachbezogen und werten deinen Lebenslauf auf.
  • Netzwerk: Du knüpfst Kontakte, die dir nach dem Studium helfen.
  • Geringe Abgaben: Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du nur ca. 9,3 % statt über 20 % Sozialabgaben.

Minijob im Detail

Ein Minijob (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von aktuell 556 €/Monat (2026). Für dich als Arbeitnehmer fallen keine Sozialabgaben an.

Vorteile des Minijobs

  • Steuerfrei: Der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer - für dich fallen keine Steuern an.
  • Keine Sozialabgaben: Du behältst dein Brutto fast komplett (Brutto ≈ Netto).
  • Flexibel: Kein Stundenmaximum - nur die Verdienstgrenze zählt.
  • BAföG-kompatibel: Mit ca. 545 €/Monat bleibst du unter dem BAföG-Freibetrag.

Einschränkungen des Minijobs

  • Verdienstdeckelung: Maximal 556 €/Monat.
  • Wenig Praxiserfahrung: Minijobs sind häufig einfache Tätigkeiten ohne Fachbezug.
  • Kein Karrierevorteil: Im Lebenslauf zählt ein Werkstudentenjob in der Regel mehr.

Kann man beides kombinieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich - und bei UCM sogar ein häufiges Modell. Du kannst einen Werkstudentenjob und einen Minijob gleichzeitig haben. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Der Minijob bleibt geringfügig, solange du dort nicht mehr als 556 €/Monat verdienst.
  • Die 20-Stunden-Regel gilt für die Gesamtarbeitszeit aus beiden Jobs. Überschreitest du regelmäßig 20 h/Woche insgesamt, verlierst du das Werkstudentenprivileg.
  • Für den BAföG-Freibetrag werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Plane also genau.
Beispielrechnung: Kombination bei UCM Werkstudent: 15 h/Woche × 16 €/h = 1.105 €/Monat. Minijob (z. B. Wochenend-Events): 5 h/Woche × 16 €/h = 369 €/Monat. Gesamt: 1.474 €/Monat bei 20 h/Woche insgesamt.

Fazit: Wann was besser ist

Wähle den Werkstudentenjob, wenn du:

  • Mehr als 556 €/Monat verdienen willst
  • Praxiserfahrung für deinen Lebenslauf suchst
  • Kein BAföG beziehst (oder die Anrechnung akzeptierst)
  • Bereit bist, 9,3 % Rentenversicherung zu zahlen

Wähle den Minijob, wenn du:

  • Wenig arbeiten und steuerfrei bleiben willst
  • BAföG beziehst und den Freibetrag nicht überschreiten willst
  • Maximale Flexibilität brauchst (keine Stundenbegrenzung)
  • Neben dem Studium nicht viel Zeit hast

Häufig gestellte Fragen

Was lohnt sich mehr – Werkstudent oder Minijob?
+

Wenn du mehr als 556 €/Monat verdienen und Praxiserfahrung sammeln willst, lohnt sich der Werkstudentenjob. Wer wenig arbeiten und steuerfrei bleiben will, fährt mit dem Minijob besser.

Welche Sozialabgaben zahle ich als Werkstudent?
+

Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du nur Rentenversicherung (9,3 %). KV, PV und AV entfallen, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 h/Woche arbeitest.

Kann ich Werkstudent und Minijob gleichzeitig machen?
+

Ja – solange die Gesamtarbeitszeit in der Vorlesungszeit unter 20 h/Woche bleibt und der Minijob die 556-€-Grenze nicht überschreitet, sind beide Modelle kombinierbar.

Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf mein BAföG aus?
+

Du überschreitest in der Regel den BAföG-Freibetrag (ca. 6.544 €/Jahr brutto). Der überschießende Betrag wird auf dein BAföG angerechnet – oft lohnt es sich aber trotzdem netto.

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