Kurzfristige Beschäftigung

Ein Studenten-Job, der im Lebenslauf zählt.

Bis 70 Tage/Jahr
Ohne Sozialabgaben
Ideal für Festivals & Events

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die kurzfristige Beschäftigung ist perfekt für intensive Einsätze in begrenztem Zeitraum , Festivals, Messen, Ferien- oder Urlaubsvertretungen. Du darfst innerhalb eines Kalenderjahres maximal 70 Arbeitstage (oder 3 Monate am Stück) arbeiten, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Das Einkommen ist unbegrenzt und landet bis auf die Lohnsteuer vollständig auf deinem Konto.

Was du mitbringen solltest

Die Arbeit darf nicht berufsmäßig sein (nicht dein Haupterwerb)
Max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate am Stück im Kalenderjahr
Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Verdienst
Kein Limit

Kein Verdienstlimit

Nur Lohnsteuer wird abgezogen , der Rest bleibt bei dir.

Max. pro Jahr
70
Tage

Max. 70 Tage/Jahr

Pro Kalenderjahr , perfekt für Festivals, Messen und Ferienjobs.

Sozialabgaben
0
%
KV · RV · AV · PV

Keine Sozialabgaben

Keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr haben?
+

Ja, aber alle zusammen dürfen im Kalenderjahr die Grenze von 70 Arbeitstagen nicht überschreiten. Arbeitgeber fragen dich deshalb nach vorherigen Einsätzen.

Was heißt "nicht berufsmäßig"?
+

Kurzfristig beschäftigt sein bedeutet: Die Arbeit ist nicht deine Hauptquelle des Lebensunterhalts. Als Studi, Schüler:in, in Elternzeit oder parallel zu einem Hauptjob passt das in der Regel.

Beeinflusst das Einkommen mein BAföG?
+

Ja. Auch kurzfristige Beschäftigung fließt in die BAföG-Einkommensberechnung ein - bei mehr als ca. 6.240 € brutto im Jahr kann deine Förderung gekürzt werden.

Wie ist das mit der Krankenversicherung?
+

Während der kurzfristigen Beschäftigung bleibst du über deine bestehende Versicherung (Familienversicherung, studentische Versicherung oder Hauptjob) geschützt. Die kurzfristige Beschäftigung selbst ist nicht KV-pflichtig.

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