Semesterferien-Jobs für Studierende

Ein Studenten-Job, der im Lebenslauf zählt.

Bis 40 h/Woche
Ideal für Festivals & Messen
Ohne Sozialabgaben (kurzfristig)

Was ist ein Semesterferienjob?

Semesterferien heißt: Zeit zum Arbeiten und Verdienen. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du als Werkstudent bis zu 40 h/Woche arbeiten, oder über eine kurzfristige Beschäftigung bis zu 70 Tage/Jahr intensive Einsätze übernehmen , ohne Sozialabgaben. Perfekt für Festivals, Messen oder einfach um finanziell entspannt ins nächste Semester zu starten.

Was du mitbringen solltest

Eingeschriebene:r Student:in oder Schüler:in
Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Verfügbarkeit während der vorlesungsfreien Zeit
Vorlesungsfrei
40
h
pro Woche

Volle Stunden

Als Werkstudent kannst du in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 h/Woche arbeiten.

Pro Jahr
70
Tage möglich

Intensive Einsätze

Über kurzfristige Beschäftigung bis zu 70 Tage/Jahr , ohne Sozialabgaben.

Pro Monat
€2,5k
+
realistisch

Extra-Einkommen

40 St/Woche × 16 €/St brutto = dein Startkapital fürs nächste Semester.

Häufig gestellte Fragen

Welche Vertragsart passt zu Semesterferienjobs?
+

Zwei Optionen funktionieren gut: (1) Werkstudent - du darfst in den Ferien bis zu 40 h/Woche arbeiten, wenn du weiter immatrikuliert bist. (2) Kurzfristige Beschäftigung - bis zu 70 Tage/Jahr ohne Sozialabgaben. Wir schlagen dir die Variante vor, die bei dir am meisten bringt.

Wie viel kann ich in den Semesterferien verdienen?
+

Das hängt von Stundenlohn und Stunden ab. Als Werkstudent mit 40 St/Woche zu 17 €/St kommst du leicht auf 2.500+ € im Monat brutto. Über Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben ist dein Netto besonders hoch.

Beeinflusst das mein BAföG oder die Familienversicherung?
+

BAföG: Einkommen über ca. 6.240 €/Jahr brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Kurzfristige Beschäftigung gefährdet sie nicht (sie ist SV-frei); Werkstudentenverdienst über 556 €/Monat dauerhaft schon.

Kann ich mehrere Ferien-Einsätze im Jahr machen?
+

Ja. Bei kurzfristiger Beschäftigung zählen alle Einsätze zusammen gegen die 70-Tage-Grenze pro Kalenderjahr. Als Werkstudent gilt: in max. 26 Wochen/Jahr darfst du über 20 h/Woche arbeiten (z. B. Sommer- und Winterferien).

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